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Neubesetzung des Behindertenbeirates der Stadt Nordhorn

Stadt_Nordhorn-Logo_Farbig-RGBNordhorn. Zum 01.11.2011 muss der Behindertenbeirat für die Stadt Nordhorn neu gebildet werden. Der Behindertenbeirat ist ein Gremium von bis zu 12 Personen, das die Aufgaben hat, den Rat, die Stadtverwaltung und die Öffentlichkeit auf die Interessenlage und Belange von behinderten Menschen unter Berücksichtigung aller Bereiche von Behinderungen aufmerksam zu machen und auf deren Berücksichtigung im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft hinzuwirken. Der Behindertenbeirat nimmt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich wahr.

Um die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat kann sich jeder bewerben, der
•    mindestens 18 Jahre alt ist,
•    eine amtlich anerkannte Behinderung von mindestens 30 % nachweist und
•    während seiner Tätigkeit im Behindertenbeirat seinen 1. Wohnsitz in Nordhorn hat und
•    nicht Bedienstete/r der Stadt Nordhorn oder Mitglied des Rates oder eines Ausschusses der Stadt Nordhorn ist.
Mitglied im Behindertenbeirat kann auch jemand werden, der von einem/ einer  gesetzlichen Vertreter/in vertreten wird. Dabei müssen gesetzliche Vertreter selbst nicht behindert sein. So ist es auch möglich, die Belange von behinderten Kindern über ihren gesetzlichen Vertreter in den Behindertenbeirat einzubringen.
Wer Interesse hat, sich aktiv in die politischen Meinungsbildungsprozesse der Stadt Nordhorn einzubringen und die o. a. Kriterien erfüllt, kann seine Bewerbung bis zum 25.07.2011 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Nordhorn einreichen. Dabei ist der Grad der Behinderung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides nachzuweisen und die Art der Behinderung möglichst genau anzugeben.
Der Rat der Stadt Nordhorn wird aus den Bewerbungen die Mitglieder des Behindertenbeirates auswählen. Dabei wird nach Möglichkeit eine paritätische Besetzung und eine Berücksichtigung möglichster aller Arten von Behinderungen angestrebt. Nähere Auskünfte erteilt Frau Stahs, Stadthaus II, Büchereiplatz, Zimmer 1.03, Tel. 878-291.
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