- Donnerstag, 24. November 2011
„Herausragendes Engagement für das Gemeinwesen“
Dr. Burkhard Ritz mit Großem Verdienstkreuz ausgezeichnet
Lingen. Zu dieser besonderen Ehrung reiste der Niedersächsische Ministerpräsident David McAllister persönlich nach Lingen: Im Historischen Rathaus überreichte er Dr. Burkhard Ritz das Große Verdienstkreuz – die höchste Stufe des Niedersächsischen Verdienstordens.
„Ihre persönliche Biografie spiegelt eine Lebensleistung wider, die es verdient hat, in besonderer Form gewürdigt zu werden“, betonte der Ministerpräsident, bevor er Ritz für sein herausragendes Engagement für das Gemeinwesen auszeichnete. Im Beisein von Familie und Wegbegleitern steckte McAllister dem 80-jährigen das Verdienstkreuz im Rahmen einer Feierstunde an. In seiner Laudatio würdigte McAllister die politischen Tätigkeiten und das große Engagement für das Miteinander in der Gesellschaft, das Ritz in den vergangenen 50 Jahren bewiesen habe. Ob als Bürgermeister, Niedersächsischer Finanzminister und Niedersächsischer Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder als langjähriger Bundestagsabgeordneter: Das Interesse an der Politik habe Ritz über Jahrzehnte hinweg ausgefüllt und geprägt. „Sie haben sich darüber hinaus aber auch vielfältig für das Gemeinwesen in Niedersachsen engagiert. Ihre ehrenamtliche Arbeit zielte dabei stets auf das Miteinander in unserer Gesellschaft“, sagte McAllister. Insbesondere seine Tätigkeit als Präsident der Deutschen Verkehrswacht sowie als Vorsitzender des Katholischen Vereins für Soziale Dienste in Lingen machten dieses Engagement besonders deutlich. Ritz selbst zeigte sich von der Ehrung sichtlich gerührt. Er dankte seinen Weggefährten und hob hervor, dass er die Auszeichnung stellvertretend für alle, die ihm hilfreich und beratend zur Seite gestanden haben annehme. Besonderen Dank sprach Ritz seiner Frau Margret aus, die ihn über all die Jahre hinweg immer unterstützt und den Rücken freigehalten habe. Ohne ihr Verständnis hätte er insbesondere seine zeitintensiven politischen Tätigkeiten nicht wahrnehmen können.
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