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lingen_neueslogo_20091014Gehwege von gefährlicher Eisglätte befreien

Stadt Lingen erinnert an die Streupflicht der Anlieger

Lingen. Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt die Wahrscheinlichkeit von mit Schnee und Glatteis bedeckten Straßen. So schön die weiße Pracht dann auch sein mag – für Fußgänger verwandeln sich die Gehwege schnell zu gefährlichen Eisbahnen mit erheblicher Verletzungsgefahr.
Deshalb weist die Stadtverwaltung bereits jetzt darauf hin, dass die Anlieger für die Räumung und das Streuen der Gehwege zuständig sind. Können Anlieger dies nicht selbst erledigen, sind sie dennoch verpflichtet, die gefahrlose Benutzung der Wege sicherzustellen, indem sie etwa eine andere Person mit der Räumung und dem Streuen beauftragen. Die Stadt bittet alle Anlieger, dieser Verpflichtung im eigenen Interesse nachzukommen, da bei eventuellen Unfällen Schadenersatzansprüche gestellt werden könnten. Nach den rechtlichen Vorschriften muss der Gehweg in einer Breite von einem Meter für Fußgänger gefahrlos zur Verfügung stehen. Wo es keinen Bürgersteig gibt, ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens einem Meter neben der Fahrbahn oder – wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist – am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Werktags müssen die Gehstreifen bereits bis 7 Uhr schnee- und eisfrei sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Der Verkehr darf durch die geräumten Schnee- und Eismassen aber nicht behindert werden. Diese dürfen somit nicht auf der Fahrbahn gelagert werden. Damit Schmelzwasser ungehindert ablaufen kann, müssen auch die Gossen von Schnee oder Eis befreit werden. Bei Minusgraden ist es notwendig, Sand oder Splitt auf die frei geräumten Flächen zu streuen, damit ein sicherer Weg für die Fußgänger vorhanden ist. Dabei ist im Interesse des Umweltschutzes sowie nach den rechtlichen Vorschriften auf Salz sowie Salz-Sandgemische, bei denen der Salzanteil zehn Prozent übersteigt, zu verzichten.
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