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Startschuss für die Bauleitplaung zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen



Logo_Samtgem_Emlichheim_KopieIn seiner letzten Sitzung am 24.01.2012 hat der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Emlichheim einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen gefasst. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan für das ganze Gebiet Samtgemeinde, der anschließend durch verbindliche Bebauungspläne der Mitgliedsgemeinden Außenwirkung erlangt. „Nachdem die Samtgemeinde ein Planungsbüro im Herbst letzen Jahres mit der Durchführung einer Raum- und Restriktionsanalyse beauftragt hat, wurde mit dem Aufstellungsbeschuss nun der Startschuss für ein formelles Planungsverfahren gegeben“ erläutert Samtgemeindebürgermeisterin Daniela Kösters.

Wegen der steigenden Anzahl von bereits durchgeführten und geplanten Vorhaben für Intensivtierhaltungsanlagen mit Trend zu immer größeren Stalleinheiten besteht für den Außenbereich ein städtebaulicher Handlungsbedarf. Mit der Planung soll die weitere Zersiedlung des Außenbereichs vermieden und die Qualität und Attraktivität der Landschaft, der dörflichen Siedlungsgebiete und Gewerbestandorte geschützt werden. Auch das Landschaftsbild und der Naturraum kann mit einer zielgerichteten Planung

erhalten werden. „Das Verfahren wird zunächst ergebnisoffen durchgeführt. Die Planung wird Tierhaltungsanlagen nicht verhindern, insbesondere bedeutet es nicht, dass ab sofort keine Stallanlagen mehr in unserem Gebiet errichtet werden können“ betont Kösters weiter. „Die landwirtschaftlichen Familienbetriebe gehören zu den prägenden Strukturen der Samtgemeinde und stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Niemand will die eine notwendige Entwicklung der bäuerliche Landwirtschaft behindern.“ Im Laufe des Planungsprozesses wird ein Entwicklungskonzept erarbeitet, in dem alle schützenswerten Bereiche definiert sind und sich Potentialflächen für die gewerbliche Tierhaltung ergeben. Zudem wird untersucht, welche geeigneten Steuerungsinstrumente für das Gebiet der Samtgemeinde es gibt, um zukünftig eine verträgliche Ansiedelung von Tierhaltungsanlagen sicher zu stellen. Über das „ob“ und „wie“ der Steuerung hat letztlich der Samtgemeinderat abzuwägen und zu entscheiden. Mit dem Aufstellungsbeschluss der Samtgemeinde erhalten die einzelnen Gemeinden der Samtgemeinde die Möglichkeit, bei neuen Bauanträgen für Tierhaltungsanlagen, die während des Planungsverfahrens eingereicht werden, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (in der Regel Landkreis) eine Zurückstellung um ein Jahr zu beantragen. 

„Ob und in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wird, liegt in der Verantwortung der Mitgliedsgemeinden. Allerdings ist angestrebt, auf Samtgemeindeebene einheitliche Kriterien zu entwickeln, damit alle Antragsteller in der Samtgemeinde gleich behandelt werden. Wir wollen keinen `Nutztiertourismus´ innerhalb der Samtgemeinde erzeugen“ erläutert Daniela Kösters weiter. Um die gemeinsame Vorgehensweise bei neuen Anträgen abzustimmen, wird sie kurzfristig mit den Bürgermeistern aus den Mitgliedsgemeinden an einen Tisch kommen. Dabei wird das gemeinsame Ziel aller im Vordergrund stehen, die bäuerlichen Familienbetriebe vor ungewollten gewerblichen Tierhaltungsanlagen, die vielfach von Fremdinvestoren finanziert werden, zu schützen.

 

 

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