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Logo_Samtgemeinde_EmlichheimNeuer Streuplan ausgearbeitet

Bauhof der Gemeinde Emlichheim bereitet sich auf den Winterdienst vor

Emlichheim. Über die letzten beiden Winter hat der Leiter des Emlichheimer Bauhofes, Ansgar Willen, so einiges zu berichten. Hatte man sich in den vergangenen Jahren auf milde oder eher verregnete Wintermonate eingestellt, zeigte sich der Winter in den letzten zwei Jahren von seiner sprichwörtlich kalten Seite.
Freute man sich in früheren Wintermonaten über ein paar Schneeflocken, weil sie doch einfach zu einem Winter dazu gehören, wurde der Schnee zur Last und zur alltäglichen Qual. Bereits vor dem kalendarischen Winter setzte Schneefall ein und die Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes mussten schon frühzeitig zu ihren Räum- und Streueinsätzen ausrücken. Die beiden Winter hatten den Mitarbeiterstab um Ansgar Willen fest im Griff. Wie bei anderen Bauhöfen auch ging im Lager in Emlichheim der Salzvorrat schnell zur neige. Regelmäßig musste man sich um neue Bestellungen kümmern. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang, den man früher mit einem Telefonat erledigen konnte. In den letzten beiden Wintern wurde das aber zur Nervenprobe und man wurde von den Gesetzen der Marktwirtschaft kalt erwischt und die Stimmung wurde im wahrsten Sinne des Wortes frostig. Überall wurde das Salz knapp und es kam zu Lieferengpässen. Aber nicht nur das. Auch die Preise schossen in die Höhe. Trotz der exorbitanten Preise war teilweise nicht an das Tausalz heranzukommen. „Not macht da erfinderisch“, schmunzelt Willen und berichtet, dass man sich - als es besonders eng wurde - mit Kainit beholfen habe. Dabei handelt es sich nach seinen Erläuterungen um einen Dünger, der aufgrund seines Salzgehaltes eine auftauende Wirkung habe und fügt mit einem Lächeln hinzu, dass zum Glück aufgrund des Düngereinsatzes im Frühjahr nicht das Gras durch die Fugen gewachsen ist. In der letzten Winterperiode musste der Streudienst des Bauhofes zusätzlich zu Ihren regulären Einsätzen allein 30-mal nachts zum Winterdienst ausrücken. Dabei sind Überstunden im erheblichen Umfange geleistet worden. Der Salzverbrauch lag im Winter 2009/2010 bei 155 Tonnen und im Winter 2010/2011 bei 108 Tonnen. Im letzten Winter konnte aufgrund Salzmangels teilweise nicht gestreut werden. Dadurch ist der Verbrauchsrückgang zu erklären. Zum Vergleich teilt Willen mit, dass in Wintern zuvor rund 50 bis 55 Tonnen verbraucht worden sind. Den höheren Salzverbrauch und den höheren Einsatz der Mitarbeiter sowie des Fuhrparks machte sich auch in der Kasse der Gemeinde bemerkbar. Den Streuplan hat die Gemeinde Emlichheim angepasst. Alle paar Jahre wird der Streuplan mit den Bauhöfen des Landkreises und der Bundes- bzw. Landesstraßenverwaltung abgestimmt. „Oberste Priorität bei diesen Plänen hat die Schulwegsicherung“, teilt Gemeindedirektorin / Samtgemeindedirektorin Daniela Kösters mit. In dem neuen Streuplan sind ein paar Straßenzüge entfallen. Aber es sind auch zusätzliche Streckenabschnitte aufgenommen worden. Streu- und Räumdienste lagen nicht nur in den Händen der Bauhofmitarbeiter. Auch Hauseigentümer und Mieter hatten alle Hände voll zu tun, um den Schneemassen Herr zu werden. Fachbereichsleiter Herbert Eggengoor weist an dieser Stelle auch auf die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer hin. „Verpflichtet zur Reinigung ist der Eigentümer der an den Straßen, Wegen und Plätzen angrenzenden Grundstücke. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Grundstücke bebaut oder unbebaut sind", teilt Eggengoor mit. Zum Umfang der Räum- und Streupflicht ergänzt er, dass nach der Satzung und der ergänzenden Verordnung bei Schneefall und bei Eisglätte innerhalb der geschlossenen Ortschaften die Geh- und Radwege zu räumen sind. Auf diesen Wegen ist ein Streifen von 1,50 m freizuhalten. Nach Angaben von Eggengoor gilt diese Räumbreite auch, wenn ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist. Dann ist im Seitenraum, sofern ein solcher vorhanden ist, oder am äußersten Fahrbahnrand der Schnee zu räumen. Damit bei Tauwetter die Regenrinnen, Gossen und Kanalschächte das Tauwasser ableiten können, müssen sie dauerhaft schnee- und eisfrei gehalten werden. Die Räum- und Streupflicht gilt zwischen 7.30 Uhr und 19.00 Uhr. Weiterhin weist Eggengoor darauf hin, dass die weggeräumten Schnee- und Eismassen nicht den Verkehr gefährden dürfen und die Zugänge zu den Hausgrundstücken ebenfalls freizuhalten sind. Die Vorschriften der Samtgemeinde regeln nicht die Räumund Streupflichten auf den Grundstücken selber. Hier gelten nach Informationen von Eggengoor die haftungsrechtlichen Vorschriften nach dem bürgerlichen Recht. Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass Vermieter im Regelfall ihre Straßenreinigungspflichten auf den jeweiligen Mieter übertragen haben.
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